Barrierefreiheitserklärung

Das Archäologische Landesmuseum Baden-Württemberg ist bemüht, seine Websites in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.alm-konstanz.de, die Teil eines Multidomainsystems ist, zu dem auch die Websites https://www.alm-fundarchiv.de/ und https://www.alm-bw.de/ gehören. Die im Prüfbericht genannten Mängel werden im Zuge der Barrierefreiheitsoptimierung für www.alm-konstanz.de auch auf den weiteren vorgängig genannten Websites beseitigt.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Diese Webseiten sind wegen der folgenden Ausnahmen teilweise  mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. 

2. Nicht barrierefreie Inhalte 

Die identifizierten Barrieren unterscheiden sich je nach Website. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
https://www.alm-konstanz.de/ 
https://www.alm-fundarchiv.de/ 
https://www.alm-bw.de/ 

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG    

  1. Die Analyse der Website hat folgende kritische Schwachstellen in Bezug auf die Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 (und den zugrunde liegenden WCAG 2.1 AA) offengelegt:

Fehlende oder inkorrekte Überschriften
-    Text, der als Überschrift gedacht ist, ist nicht korrekt als solcher ausgezeichnet, was die Navigation für Screenreader-Nutzer erheblich erschwert.

Unzureichende Orientierungspunkte (Landmarks)
- Das Hauptmenü ist nicht innerhalb einer Landmark-Region (z.B. `<nav>` oder `role="navigation"`) platziert, was die schnelle Orientierung und den Sprung zu wichtigen Bereichen der Seite verhindert.

Fehlender "Skip-Link"
- Das erste interaktive Element auf der Webseite ist kein "Sprunglink" zum Hauptinhalt, wodurch Tastaturnutzer gezwungen sind, sich durch wiederkehrende Navigationspunkte zu tabben.

Nicht barrierefreie Karussells 
- Interaktive Elemente wie Karussells sind nicht korrekt in einer `role="region"` oder einem `<section>`-Element umschlossen, was ihre Zugänglichkeit und Bedienbarkeit beeinträchtigen kann.

Fehlende Beschriftung von Frames
- Falls Frames verwendet werden, fehlen ihnen barrierefreie Namen, was Screenreader-Nutzern die Orientierung erschwert.

Probleme bei Links und Buttons
- Links mit gleicher Ziel-URL haben nicht identische Linktexte, was zu Verwirrung führen kann, da Nutzer erwarten, dass unterschiedliche Texte auch zu unterschiedlichen Zielen führen.
- Links und Buttons verfügen nicht über einen wahrnehmbaren Text, was sie für Screenreader-Nutzer unbrauchbar macht.

Fehlerhafte semantische HTML-Struktur
- Inkorrekter Gebrauch von `<dl>`: `<dl>`-Elemente (Definitionslisten) enthalten nicht nur direkt korrekt geordnete `<dt>`- und `<dd>`-Gruppen, was ihre semantische Bedeutung und Zugänglichkeit beeinträchtigt.
- Farbkontrast und visuelle Darstellung
- Elemente erfüllen nicht die Mindestanforderungen an das Farbkontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund, was die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderungen stark beeinträchtigt.

Probleme bei Formularelementen
- Labels sind nicht korrekt mit ihren zugehörigen Formularfeldern verknüpft, was die Bedienung für Screenreader-Nutzer erschwert.
- `fieldset`-Elemente (zur Gruppierung von Formularfeldern) fehlen eine `legend`, die den Zweck der Gruppe beschreibt.

Fehlerhafte Verwendung von ARIA und interaktiven Elementen
- Elemente, die mit `aria-hidden="true"` versteckt sind, sind dennoch fokussierbar oder enthalten fokussierbare Elemente, was zu Verwirrung und Problemen für Tastatur- und Screenreader-Nutzer führt.
- Interaktive Steuerelemente sind unnötig ineinander verschachtelt, was die korrekte Bedienung durch assistive Technologien behindern kann.
- IDs, die in ARIA-Attributen und für Labels verwendet werden, sind nicht eindeutig, was zu Verweisen auf falsche Elemente führen kann.

Mangelnde Textalternativen für Bilder
- Bilder sind nicht aussagekräftig oder fehlen ganz, wodurch Nutzern von Screenreadern wichtige visuelle Informationen vorenthalten werden.

Diese Mängel führen dazu, dass die Website für eine Vielzahl von Nutzern mit Behinderungen, insbesondere Menschen mit Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen, nur eingeschränkt nutzbar ist und somit nicht den Anforderungen der BITV 2.0 entspricht.

Unverhältnismäßige Belastung

Eine vollständige barrierefreie Aufbereitung unserer Bestands-PDFs stellt aktuell eine unverhältnismäßige Belastung dar. Dies begründet sich wie folgt:
 
Altlasten und immense manuelle Aufwände 
Viele ältere PDFs wurden vor den aktuellen Anforderungen erstellt und erfordern eine nachträgliche manuelle Bearbeitung für Alternativtexte bei Bildern, korrekte Strukturierung (Tagging, Lesereihenfolge) sowie die Behebung fehlender Metadaten und falscher Dokumenteneinstellungen (z.B. "displaydocTitle", PDF/UA-Kennung, XMP-Titel).
 
Angesichts der hohen Anzahl an Dokumenten und unseres begrenzten Personals (eine Person zuständig für alle Content- und Technikaufgaben) ist dieser manuelle Aufwand personell und zeitlich nicht leistbar. Automatisierte Korrekturprozesse sind für diese Altlasten oft nicht effektiv.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.08.2025  erstellt.
Die Bewertung erfolgte anhand automatisierter Tests und manueller Prüfungen durch einen externen Dienstleister. Grundlage war die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), welche der Norm EN 301 549 entspricht.
Die Erklärung wurde zuletzt am 27.08.2025  überprüft.
 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Möchten Sie uns auf Mängel beim barrierefreien Zugang unserer Website hinweisen? Haben Sie Ideen, wie wir unseren Auftritt verbessern können? Dann können Sie sich sehr gerne an uns wenden.

Ihr Kontakt:

Stephanie King
Kommunikation & Marketing

Archäologisches Landesmuseum Baden-Württemberg
Benediktinerplatz 5
78467 Konstanz

king@konstanz.alm-bw.de
Tel +49 (0) 175 40 03 803

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 123 39375 
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.