Profil & Aufgaben
Im Rahmen des Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz - DSchG) von 1972 ist es die Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege des Landes Baden-Württemberg, die Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen. Für archäologische Funde aus Baden-Württemberg wird diese Aufgabe vom Zentralen Fundarchiv Rastatt übernommen. Dazu zählt neben konservatorisch sachgerechter Behandlung und Lagerung auch die Erfassung und Dokumentation der Objekte.
Das Zentrale Fundarchiv Rastatt beherbergt archäologische Funde, die bei Ausgrabungstätigkeiten im Land Baden-Württemberg entdeckt wurden. Die Funde werden dem Fundarchiv vom Landesamt für Denkmalpflege zugewiesen. Sie stammen entweder aus aktuellen Ausgrabungen oder aus Sammlungen, die der Denkmalpflege übergeben wurden.
Die archäologischen Artefakte datieren von der Altsteinzeit, vor etwa 40.000 Jahren, bis heute. Sie bestehen aus Holz, Pflanzen- und Tierfasern, Knochen, Metall, Glas, Stein oder Keramik. Die Erfassung des Materials erfolgt mit Hilfe einer Datenbank. Darin sind sämtliche, derzeit etwa 150.000 Kartongebinde aus rund 14.000 Fundstellen recherchierbar.
Ca. 70.000 Einzelobjekte sind inventarisiert – d.h. Material, Fundtyp, Datierung, Erhaltungszustand sowie Maße, Gewicht und Versicherungswert wurden erfasst – und können konkret abgefragt werden.